Ziele und Aufgaben der Arbeitsgruppen GBU Psyche
Drei Arbeitsgruppen des Expertenkreises werden Grundsätze und Leitlinien für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GBU Psyche) in Betrieben und Verwaltung weiter entwickeln. Die Grundlage bilden die GDA Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz (2015), die GDA Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation (2017) und die GDA Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psych. Belastung (2017). Die Arbeitsgruppe „Beurteilung“ startete am 18.09.2019 an der Universität Duisburg-Essen. Die Arbeitsgruppen sind offen für weitere Teilnehmer. Auskunft erteilen Thomas Rigotti (rigotti@uni-mainz.de) sowie Rainer Wieland (wieland@uni-wuppertal.de).
Am 14. 2.2019 fand im Wuppertaler Institut für Unternehmensforschung und Organisations-psychologie ein ganztägiger Workshop des PASiG Expertenkreises Psychische Belastung und Beanspruchung statt. Ziel des Workshops war, eine Bestandsaufnahme bisheriger Verfahren und Vorgehensweisen durchzuführen und darauf aufbauend Ziele für die Weiterentwicklung der GBU Psyche zu formulieren.
Nach den Vorgaben der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) basiert eine GBU Psyche entweder auf einer Mitarbeiterbefragung (MAB), einer Arbeitsbegehung bzw. Beobachtung / Experteninterview und/oder einem Workshop mit den Betroffenen. Bisher liegen keine Empfehlungen vor, welche Art von Verfahren bei unterschiedlichen Settings angewendet werden können. Zwar werden Verfahren und Verfahrensklassen genannt, jedoch ihre Vor- und Nachteile in den Settings nicht beschrieben. Ebenfalls ist offen, wie eine allgemeine Gefährdungsanalyse, die von der Sifa durchgeführt wird, mit der GBU Psyche kombiniert werden kann. Durch die Überschneidungen können massiv Ressourcen eingespart werden. Ein grundsätzliches Problem sind die Beurteilungskriterien, nach denen psychische Gefährdungen (Belastungen) identifiziert und beurteilt werden sollen. Oder anders ausgedrückt: Bei welcher Ausprägung einer Belastung oder Kombination von Belastungen besteht ein betrieblicher Handlungsbedarf. Auch sind die Ableitungen von Handlungsempfehlungen nicht trivial, weil es zwischen den betrieblichen Vorschlägen und den von der Wissenschaft als wirksam beurteilten Maßnahmen gravierende Unterschiede gibt.
Die zu entwickelnden Grundsätze und Leitlinien sollen die methodischen und inhaltlichen Vorgehensweisen in den Settings vorgeben. Beispielsweise sollte die Auswahl von Verfahren so konkret sein, dass sie Handlungssicherheit für die praktische Anwendung ermöglichen, andererseits Wahlmöglichkeiten sicherstellen.