Psychologen berücksichtigt

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) hat am 10. Juli 2015 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft. Durch Einsprüche und Aktivierung von Bundestagsabgeordneten durch den BDP, die DGPS und Mitgliedern von PASiG wurden unter §20 (2) die beiden Professionen Psychologen und Psychotherapeuten eingefügt.

Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.

Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.“

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 27.7.2015

Verlinkung: http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/praeventionsgesetz.html