Die Projektgruppe „Anpassung DGUV Vorschrift 2“ hat einen geänderten Vorschlag für einen Gesamtentwurf der DGUV Regel 100-002 vorgelegt. PASiG ist durch Rüdiger Trimpop und Torsten Kunz vertreten.
Unseren Vertretern ist es gelungen, weitere Professionen in den festen Katalog für die Qualifikation zur Sifa aufzunehmen: Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitswissenschaften, Arbeitshygiene, Ergonomie, Biologie, Physik, Chemie. Das gilt auch für die Bestellung, aber nur auf der Grundlage einer Sifa-Ausbildung. Wir können aber die Sifa-Ausbildung in die Ausbildung der Fachpsychologen an den Universitäten einbinden.
Die neuen Professionen sind berechtigt in der Betriebsspezifischen Betreuung eingesetzt zu werden, in der Grundbetreuung per Einzelfallentscheidung, z.B. bei besonderem Bedarf. Die Entscheidungen darüber treffen die Länder in Kooperation mit den Unfallversicherungsträgern.